Neuregelung der Betreuung für Kinder von Personen der kritischen Infrastruktur

21.03.2020 | Herten

Ausweitung der bisherigen Kriterien und Wochenendbetreuung

Die aktuelle Regelung zur Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, wird erweitert: Ab Montag, 23. März, gilt, dass nur noch ein Elternteil im Bereich kritischer Infrastrukturen beschäftigt sein muss. Auch Eltern in Schlüsselpositionen, die bislang keinen Platz in einer Kita oder Tagespflege hatten, haben nun einen Betreuungsanspruch. Darüber wird die Notbetreuung bei Bedarf nun auch am Wochenende angeboten.

Die Landesregierung NRW hat die aktuellen Maßnahmen ausgeweitet, um Familien, in denen Eltern in kritischer Infrastruktur arbeiten, weiter zu entlasten. Folgende Neuerungen treten ab kommenden Montag für die Notbetreuung von Kita- und Schulkindern in Kraft:

Jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, hat - unabhängig von der familiären Situation - einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder. Dies gilt, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird.

Auch die Eltern, die in kritische Infrastruktur tätig sind und keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, können nun ein Betreuungsangebot beanspruchen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Personengruppen, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen, arbeiten in folgenden Sektoren:

  • Energie
  • Wasser, Entsorgung
  • Ernährung, Hygiene
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Gesundheit
  • Finanz- und Wirtschaftswesen
  • Transport und Verkehr
  • Medien
  • staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Damit sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal (vor allem für intensivpflichtige Menschen), sowie Eltern aus Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderen wichtiger Infrastrukturen gemeint, ebenso Personal der Justiz und in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz.

Kontakt

Eltern, die bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, können sich direkt an ihre Einrichtung wenden. Wer keinen Betreuungsplatz hat, wendet sich bitte an das Jugendamt der Stadt Herten. Das Team des Jugendamts steht bei allen Fragen und Problemen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

kinderbetreuung@herten.de
Telefonische Rückfragen sind ab Montag unter 02366 303-330 möglich.

Alle aktuellen Informationen gibt es unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Herten