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Coronavirus: Auch in Sammelunterkünften Hygieneregeln beachten


Landkreis Leer: Hinweise für Arbeitgeber durch das Land Niedersachsen
21. März 2020

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, müssen soziale Kontakte eingeschränkt werden. Dazu gibt es auch fachaufsichtliche Hinweise des Landes Niedersachsen, wie Arbeitgeber verfahren müssen, wenn ihre Beschäftigten in Unterkünften wohnen. Darauf weist der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung hin.

Es geht dabei beispielsweise um die Unterbringung von Saisonkräften, Erntehelfern oder Werkvertragsarbeitern. Sofern diese Beschäftigten in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder gemieteten Unterkünften untergebracht sind, muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer auf die aktuellen Hygieneregeln hingewiesen werden und diese auch verstanden haben. Dazu zählen regelmäßiges Händewaschen sowie Niesen und Husten in die Armbeuge, nicht in die Hand. Die Betriebe müssen die Einhaltung der Regeln regelmäßig prüfen und dokumentieren.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Infografiken und Piktogramme mit den wichtigsten Regeln in mehreren Sprachen herausgebracht. Sie sollen gut sichtbar in allen Unterkünften ausgehängt werden.

Mehr dazu auch unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

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