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Coronavirus: Für Arbeitsschutz sind Arbeitgeber zuständig


Landkreis Leer: Unternehmen müssen vorbeugende Tests selber organisieren
23. März 2020

Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer bekommt wegen der Corona-Pandemie immer mehr Anrufe von Pflegediensten. Die Betriebe erwarten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Behörde regelmäßig untersucht werden, um eine Corona-Erkrankung auszuschließen. Der Landkreis Leer möchte deshalb klarstellen: Dafür ist das Gesundheitsamt nicht zuständig.

Die Behörde weist darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, für die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten eigenständig zu sorgen. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz. Präventive Corona-Tests, die nicht der Abklärung eines konkreten Verdachts dienen, müssten von den Arbeitgebern deshalb selbst organisiert werden, etwa indem damit der Betriebsarzt beauftragt wird. Dafür sind weder das Gesundheitsamt noch die privaten Hausärzte zuständig.

Geht es dagegen um Tests, mit denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein begründeter Corona-Verdacht geklärt werden soll, gilt folgende Verfahrensweise:

Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, ruft den Hausarzt an oder nach Praxisschluss die Bereitschaftsnummer 116117. Der Arzt entscheidet, ob ein begründeter Verdacht vorliegt – wenn ja, vereinbart er für den Patienten einen Einzeltermin im Testzentrum; dem Patienten wird geraten, zunächst solange freiwillig zu Hause zu bleiben, bis das Ergebnis feststeht. Daran halten sich die Personen mit Verdacht nach unseren Erkenntnissen auch. Der Arzt kann unter Schutzvorkehrungen aber auch selber einen Abstrich vornehmen. Das Gesundheitsamt vergibt keine Test-Termine.

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