Meldungsdatum: 23.03.2020
Schwerpunkte dieser wilden Müllkippen waren hier verschiedene Parkplätze, Waldgebiete und Containerstandorte. In diesem Zusammenhang appelliert der ESB zum Schutz der Umwelt an das Verständnis der Bocholter Bevölkerung. „Lagern Sie in dieser Situation Gegenstände, die entsorgt werden müssen, übergangsweise Zuhause. Verzichten Sie darauf, die eventuell gewonnene Zeit für Entrümpelungsaktionen zu nutzen“, so der kommissarische Betriebsleiter Heinz Welberg.
Notwendig wurde die Schließung, da der Wertstoffhof in Bocholt in unmittelbarer räumlicher Nähe zu wichtigen Einrichtungen des ESB wie der Hauptverwaltung und der Müllabfuhr liegt. Für Stadtbaurat Daniel Zöhler war diese Maßnahme leider alternativlos: „Die dort tätige Belegschaft muss, wie die gesamte Stadtverwaltung auch, möglichst vor einer Infektion geschützt werden, um wichtige Bürgerdienstleistungen weiter zu gewährleisten. Dafür bitten wir Sie alle in dieser schwierigen Situation um Ihr Verständnis.“
Alternative Abgabeorte
Der ESB hat Lösungen gefunden, dass Bocholterinnen und Bocholter gewisse Abfälle weiterhin abgeben können:
Diejenigen, die auf die Auslieferung einer gelben Tonne im letzten Jahr verzichtet haben oder die Mehrmengen nicht lagern können, können ihre gelben Säcke am Tor des Wertstoffhofes in Gitterboxen einwerfen. „Somit ist sichergestellt, dass kein Dritter das ESB-Gelände betritt“, so Welberg. Für die Annahme von Grünabfällen stehen seit Samstag auf dem Parkplatz an der Hohenhorster Straße am Aasee, Nähe DLRG-Gelände, zwei Container zur Verfügung. Die Anlieferungen können an den genannten Stellen von dienstags bis freitags von 9 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr erfolgen.
Papier, Pappe und Glas können wie gewohnt im ganzen Stadtgebiet an den einzelnen Depotcontainern dezentral entsorgt werden. Auch die Müllabfuhr läuft wie gewohnt und bisher ohne Einschränkungen.
Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Der ESB weist darauf hin, dass unerlaubt abgestellte Abfälle oder sogar Schadstoffe eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Auch in der aktuell angespannten Situation versucht der ESB den Verursacher der illegalen Müllablagerung zu ermitteln und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein.
Weiterführende Links
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