Die Ausbreitung des Coronavirus zwingt zu Einschränkungen im öffentlichen Leben – und davon ist auch das Brauchtum betroffen: Die Ostfriesen werden in diesem Jahr aufs Osterfeuer verzichten müssen. „Es dürfen grundsätzlich keine Osterfeuer abgebrannt werden“, teilt dazu der Landkreis Leer mit. Das gilt für öffentliche wie private Osterfeuer. Die Ordnungsbehörden werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren.
Grundlage ist die Allgemeinverfügung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 22. März. Diese untersagt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Und bei Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt werden, handelt es sich nicht um Brauchtumspflege, so dass auch in solchen Fällen das Abbrennen untersagt ist.
Landrat Matthias Groote bittet die Bevölkerung um Verständnis: „Osterfeuer haben in Ostfriesland Tradition. Aber wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen, dürfen wir solche Veranstaltungen derzeit nicht stattfinden lassen. Es sind schmerzliche Eingriffe, das ist uns allen bewusst. Aber sie sind in der jetzigen Lage absolut erforderlich, um die Gesundheit zu schützen. Halten Sie sich bitte daran.“
Osterfeuer sind grundsätzlich nur als Brauchtum zulässig. Nach Ostern dürfen sie nicht mehr abgebrannt werden. Wenn Osterfeuer bereits aufgeschichtet worden sind, ergeben sich derzeit diese Möglichkeiten:
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
Ems-Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Borkum-Aktuell
Der Leeraner
leer aktuell
LeserECHO
Ostfriesland-Magazin