Die finanziellen Soforthilfen von Bund und Land für Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen können zur Verfügung gestellt werden.
Am Freitagmittag (27. März, 12.00 Uhr) wird unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 ein Online-Portal freigeschaltet, über das bei der Bezirksregierung Arnsberg die Förderung für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern beantragt werden kann.
Aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage können die Server sehr schnell überlastet sein. Die Antragsstellung ist noch bis Ende April möglich und gleichzeitig haben Bund und Länder zugesagt, dass finanzielle Mittel unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Die Bearbeitung der Anträge wird auch an den Wochenenden erfolgen. Dazu zieht die Bezirksregierung Beschäftigte in Arnsberg zusammen. Bereits heute kann man sich über den obigen Link zu den notwendigen Antragsunterlagen informieren. Diese Möglichkeit sollte vorab genutzt werden, damit die Beantragung und Bewilligung der Mittel zügig erfolgen kann. Weitere Informationen zu Fördermitteln oder Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Krise werden regelmäßig auf der Website der Wirtschaftsförderung des Kreises Soest unter https://wfg-kreis-soest.de/corona/ aktualisiert.
Pressekontakt: WFL Lippstadt GmbH, info@wfl-lippstadt.de, Tel. 02941/270101
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