Meldungsdatum: 27.03.2020

Schornsteinfeger müssen trotz der Corona-Krise die Häuser betreten dürfen

Um unnötige Risiken zu vermeiden, können individuelle Ausnahmen gemacht werden

In diesen Tagen, wo alle wenn irgendwie möglich zuhause bleiben und Abstand halten, mag man niemanden ins Haus lassen. Das stellt allerdings die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger in Stadt und Landkreis Osnabrück vor Probleme: Sie müssen ihrer Arbeit in den Häusern nachgehen können, doch manche Bürgerinnen und Bürger lassen sie nicht hinein.

Das Schornsteinfegerhandwerk dient der Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Konkret heißt das zum Beispiel, dass gerade nach dem Winter gekehrt werden muss, um den Ruß aus dem Schornstein zu entfernen, der einen Brand auslösen kann. 

Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen und die Schornsteinfeger-Innung Osnabrück-Emsland weisen ihre Kundinnen und Kunden mit einem Schreiben auf Sonderfälle in der aktuellen Situation hin. Viele Aufgaben lassen sich nicht auf lange Sicht verschieben. Um unnötige Risiken zu vermeiden, können aber individuelle Ausnahmen gemacht werden:

 Bei Kunden, die unter Quarantäne stehen und bei denen der Schutz der Schornsteinfeger vor einer Infektion nicht gewährleistet werden kann.

Diese Ausnahmen werden schriftlich festgehalten. Sobald es geht, werden die Arbeiten dann nachgeholt. 

Außerdem weisen Verband und Innung darauf hin, dass die Schornsteinfegerinnen und –feger mit Desinfektionsmitteln und Mundschutz ausgestattet sind, dass sie Abstand halten und sich freuen, wenn sie nach getaner Arbeit sich im Haus die Hände waschen dürfen.

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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©  Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
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Trotz der Corona-Krise müssen die Schornsteinfegerinnen und –feger in Stadt und Landkreis ihrer Arbeit nachgehen können: zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks