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Ordnungsamt: Parkerleichterung für besondere Berufsgruppen



Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus reduziert die Stadt Mönchengladbach die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet.

Ziel ist es dabei, Berufsgruppen zu unterstützen, die eine besondere Verantwortung tragen. Damit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, vorübergehend erlaubt, ihr Fahrzeug zum Beispiel auf öffentlichen Parkplätzen oder in Anwohnerparkbereichen auch ohne Parkschein abzustellen. Es reicht daher, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten sichtbar auf dem Armaturenbrett auszulegen.

Oberbürgermeister Reiners hierzu: „Das soll keineswegs als Freifahrtschein zum Falschparken verstanden werden. Wir wollen damit gewährleisten, dass zum Beispiel medizinisches oder pflegerisches Fachpersonal ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigungen mit dem Auto zum Einsatzort und wieder nach Hause fahren und dort parken kann.“

Selbstverständlich werden schwerwiegende Verstöße, vor allem zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, auch unzulässig genutzte Behindertenparkplätze und etwa Geh- oder Radwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger oder Radfahrer, weiter geahndet.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur finden Sie hier weitere Hinweise:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen




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