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Kein Aprilscherz: Verfügung zum Verkauf von Waren „nur“ in einem haushaltsüblichen Umfang

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01. April 2020
Kein Aprilscherz: Verfügung zum Verkauf von Waren „nur“ in einem haushaltsüblichen Umfang
Gummersbach.

Verkauf nur noch in haushaltsüblichen Mengen: Wegen des nach wie vor starken Aufkommens von „Hamsterkäufen“ vor allem in Lebensmittel- und Drogeriemärkten erlässt die Stadt Gummersbach eine Allgemeinverfügung, die den Verkauf von Waren nur noch in haushaltsüblichem Umfang zulässt. Sie tritt am 2. April 2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April 2020, 24.00 Uhr. „Die Hamsterkäufe führen oft dazu, dass  Lebensmittel bzw.  Gegenstände des  täglichen Bedarfs häufig  bereits  kurz  nach  Öffnung der  Läden ausverkauft sind“, sagt Bürgermeister Frank Helmenstein. Ich möchte möglichst sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in den entsprechenden Geschäften alle Produkte finden, die sie für ihren Grundbedarf benötigen. Diese Maßnahme ist ein Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitssicherheit der Bevölkerung.“ 



Pressekontakt: Stadt Gummersbach,Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, presse@gummersbach.de


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