Baumärkte und Pflanzenmärkte dürfen von diesem Sonnabend an in Niedersachsen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Diese Regelung gilt auch für Blumenläden. Der Landkreis Leer weist auf eine entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen hin, die eine Öffnung dieser Märkte und Geschäfte auch für Privatkunden wieder zulässt.
Die neue „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ tritt an diesem Sonnabend, 4. April, in Kraft. Sie ersetzt eine ältere Verordnung des Landes. Auch im Landkreis Leer durften bis zum Freitag, 3. April, Baumärkte und Pflanzencenter nur für gewerbliche Kunden geöffnet haben; erlaubt war aber der Außer-Haus-Verkauf an Privatkunden. Blumenläden mussten geschlossen bleiben.
In der neuen Verordnung werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit öffnen dürfen - unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.
Corona: Überblick geschlossen/geöffnet
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
Ems-Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Borkum-Aktuell
Der Leeraner
leer aktuell
LeserECHO
Ostfriesland-Magazin