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Pressemitteilung vom 06. April 2020 |
Motorradtouren und Fahrradausflüge nicht verboten – Hygieneregeln gelten auch in der Freizeitgestaltung Landkreis Kassel. Wie man sich entsprechend der Abstandsgebote zur Eindämmung in der Corona-Pandemie verhält, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wochenende beim Bürgertelefon des Landkreises Kassel gemeldet haben. „Viele Fragen drehen sich um die Frage, ob ich mit dem Motorrad oder mit dem Fahrrad auch längere Touren oder Ausflüge unternehmen darf“, berichtet Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Durch Verordnung ist in Hessen geregelt, dass man sich in der Öffentlichkeit so verhalten soll, dass keine Ansteckungsgefahr für andere entsteht. „Das gilt auch für alle Formen von Mobilität“, betont Kühlborn. Damit sind Fahrrad- oder Motorradausflüge allein oder zu zweit ohne Einschränkungen möglich. An Rast- und Parkplätzen müssen dabei die Hygienesicherheitsabstände auf jeden Fall eingehalten werden. Fahrradtouren mit den Kindern oder in gleichen Haushalt lebenden Personen sind auch erlaubt – auch hier sind bei Pausen oder bei einer Rast die Hygieneregeln einzuhalten.
Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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