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Presseinformation

09. April 2020
Coronavirus: Kreis Steinfurt informiert zum Verfahren der Kontaktaufnahme
Unterschiede zwischen Quarantäne und Isolierung

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt hat seit dieser Woche das Verfahren hinsichtlich der Kontaktierung von Menschen geändert, die sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Isolierung oder Quarantäne befinden. Nachweislich mit dem Coronavirus Infizierte erhalten einen ersten Anruf, wenn der Kreis ihnen ihr positives Testergebnis übermittelt und die Isolierung ausspricht. Es folgen ein zweiter Anruf während der Isolierungsphase und ein dritter, wenn diese endet.

 

Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne erhalten ebenfalls einen Anruf zu Beginn der Maßnahme und einen zweiten Folgeanruf. Einen dritten Anruf gibt es hier nicht, da das Ende der Quarantäne bereits in einem Schreiben der örtlichen Ordnungsbehörde festgelegt ist. Im Rahmen des ersten Anrufs erhalten Personen in Quarantäne außerdem eine Nummer, unter der sie sich selbstständig beim Kreis Steinfurt melden sollen, falls sie anfangen Symptome zu zeigen oder Fragen aufkommen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de