Braunschweig.
Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich angesteckt haben, weil sie Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, müssen in häusliche Quarantäne. Die Quarantäne stellt die Betroffenen vor eine besondere Herausforderung. Im Folgenden einige Informationen des Gesundheitsamtes zur Quarantäne und den Umgang damit.
Die Quarantäne soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Sie bedeutet Isolation. Sie ist zeitlich befristet, und innerhalb dieser Zeit ist sich jeglicher Ansteckungs- und Übertragungsmöglichkeit fernzuhalten. Die Quarantäne dient damit dem Schutz aller. Zugleich verlangt sie von den Betroffenen ein hohes Maß an Disziplin und einen befristeten Abschied von vielen gewohnten Routinen und Selbstverständlichkeiten des Alltags. Das hat das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig in vielen Gesprächen festgestellt. Es weist aus diesem Anlass auf die wichtigsten Bestimmungen der Quarantäne, die im Infektionsschutzgesetz verankert ist (§ 30), hin.
Die oberste Maxime lautet: Zu Hause in der eigenen Wohnung bleiben. Leben weitere Personen im Haushalt, muss zu ihnen Abstand gehalten werden. Nach Möglichkeit sollten die Betroffenen sich in einem eigenen Raum aufhalten. Husten- und Nies-Regeln sind zu befolgen sowie eine gute Händehygiene.
Quarantäne verlangt auch, nicht in die Fallen der eigenen Gewohnheit zu tappen. Was zum Beispiel für 14 Tage nun nicht mehr zulässig ist: Spaziergänge mit dem Hund, dem Mitbewohner kurz beim Rausfahren mit dem Rollstuhl in den Hausflur helfen, zum Briefkasten gehen. Solche Routinen des Alltags fördern Infektionsketten und widersprechen der Definition von Quarantäne. Quarantäne bedeutet, diese Routinen zu durchbrechen und sich der neuen Situation unter den Bedingungen der Corona-Pandemie anzupassen. Das ist für die Betroffenen eine erhebliche Herausforderung.
Es können daraus neben vielen anderen Schwierigkeiten psychosoziale Belastungen resultieren, zum Beispiel Ängste und Sorgen vor einer Ansteckung, das Gefühl, ausgegrenzt zu werden, Einsamkeit, Anspannung oder Schlafstörungen. Hierzu hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Reihe von Hinweisen formuliert:
„Auch wenn Sie keinen direkten Kontakt zu Personen haben dürfen, halten Sie Kontakt zu Freunden und Familienangehörigen über Telefon, Internet oder andere Medien.
Überlegen Sie, was Ihnen in belastenden Situationen außerdem helfen konnte.
Nutzen Sie vorhandene telefonische Hilfsangebote
wie z. B. das Seelsorgetelefon oder Krisendienste.
Nutzen Sie auch in der häuslichen Quarantäne Ihre Möglichkeiten, Sport zu treiben (z. B. mit einem Heimtrainer oder machen Sie einfache Gymnastikübungen). So bleiben Sie fit und können negativen Stress abbauen.“
Weitere Informationen auf den Internetseiten des RKI, www.rki.de, Suchstichwort Quarantäne.
Selbstständige oder Freiberufliche, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ansprechpartner ist die anordnende Behörde.