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Neue Einreisebestimmungen für ganz Deutschland



Seit heute (Freitag, 10.April 0 Uhr) gilt in ganz Deutschland eine neue Einreiseverordnung. Sie soll dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Nach dieser Verordnung müssen Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, nach Deutschland einreisen und dann nach Mönchengladbach zurückkommen, für 14 Tage zuhause oder in einer anderen Unterkunft bleiben. Außerdem müssen sie sich beim Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach melden. Dies ist per Mail an gesundheitsamt-hotline@moenchengladbach.de mit dem Betreff „Reiserückkehrer“ oder telefonisch unter der 02161 25-54321 beim Bürgertelefon möglich.

Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrecht zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten Ausnahmen:

- Ausgenommen sind vor allem Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) veranlasst ein- und ausreisen.
- Ausgenommen sind Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind.
- Ausgenommen sind Personen, deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates.
- Ausgenommen sind Personen, die einen triftigen Reisegrund haben. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Beerdigungen, Hochzeiten und Ähnliches.

Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf.
Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Aktuelle Infos und auch die Verordnung findet man unter https://www.land.nrw/




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