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Neue Einreisebestimmungen für ganz Deutschland Seit heute (Freitag, 10.April 0 Uhr) gilt in ganz Deutschland eine neue Einreiseverordnung. Sie soll dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Nach dieser Verordnung müssen Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, nach Deutschland einreisen und dann nach Mönchengladbach zurückkommen, für 14 Tage zuhause oder in einer anderen Unterkunft bleiben. Außerdem müssen sie sich beim Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach melden. Dies ist per Mail an gesundheitsamt-hotline@moenchengladbach.de mit dem Betreff „Reiserückkehrer“ oder telefonisch unter der 02161 25-54321 beim Bürgertelefon möglich. Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrecht zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten Ausnahmen: - Ausgenommen sind vor allem Grenzpendler – also Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage durch ihren Beruf oder ihre Ausbildung (Schule, Hochschule) veranlasst ein- und ausreisen. Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. |
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