Presseinformation

Nr. 222 Steinfurt, 12. April 2020


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14-tägige Quarantäne für Rückkehrer aus dem Ausland
Meldung beim Kreisgesundheitsamt vorgeschrieben

Kreis Steinfurt. Bürgerinnen und Bürger, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und in den Kreis Steinfurt zurückkehren, müssen nach der „CoronaEinreiseVerordnung“ für 14 Tage in Quarantäne gehen. Außerdem müssen sie sich beim Kreisgesundheitsamt Steinfurt melden. Dies ist ab sofort per Online-Kontaktformular auf der Internetseite www.kreis-steinfurt.de oder ab Ostermontag telefonisch unter 02551/ 69–5930 (täglich von 10 bis 15 Uhr) möglich.

 

Seit Karfreitag gelten in Deutschland diese besonderen Einreisebestimmungen. Die „CoronaEinreiseVerordnung“ soll dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

 

Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten aber Ausnahmen für Grenzpendler, für Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind oder deren Tätigkeit notwendig ist zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates. Auch für Personen, die einen triftigen Reisegrund haben, gelten Ausnahmebestimmungen. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen und Ähnliches.

 

Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden. Zuständig dafür ist dann das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.