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Ordnungsamt: Parkerleichterung für besondere Berufsgruppen bis einschließlich 3. Mai



Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die Stadt Mönchengladbach Anfang April die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet reduziert. Ziel war es dabei, Berufsgruppen zu unterstützen, die eine besondere Verantwortung tragen. Damit wurde allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, vorübergehend erlaubt, ihr Fahrzeug zum Beispiel auf öffentlichen Parkplätzen oder in Anwohnerparkbereichen auch ohne Parkschein abzustellen. 

Diese Regelung hat Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners heute bis einschließlich 3. Mai verlängert. Es reicht weiter, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten sichtbar auf dem Armaturenbrett auszulegen.

Oberbürgermeister Reiners: „Die soll weiterhin nicht als Freifahrtschein zum Falschparken verstanden werden und ich freue mich, dass die Beschäftigten sehr verantwortungsvoll mit der Regelung umgegangen sind. Wir möchten weiter gewährleisten, dass zum Beispiel medizinisches oder pflegerisches Fachpersonal ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigungen mit dem Auto zum Einsatzort und wieder nach Hause fahren und dort parken kann.“

Selbstverständlich werden schwerwiegende Verstöße, vor allem zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, auch unzulässig genutzte Behindertenparkplätze und etwa Geh- oder Radwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger oder Radfahrer, weiter geahndet.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur finden Sie hier weitere Hinweise:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen




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