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Fastenmonat Ramadan


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20. April 2020

Fastenmonat Ramadan

Einschränkungen wegen Corona

Kreis Unna. Aufgrund der Corona-Pandemie gestaltet sich der Fastenmonat Ramadan für viele Muslime in diesem Jahr anders. Moscheen sind wie andere Gotteshäuser oder öffentliche Orte geschlossen. Die Gläubigen müssen in dieser Zeit zu Hause beten.

 

Der Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr am 24. April und endet am 24. Mai. Darauf weist das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Unna hin. Der Zeitpunkt des Ramadan wird nach dem Mondverlauf bestimmt und verschiebt sich jährlich um rund zehn Tage. Das Fasten ist neben dem Beten, dem Pilgern nach Mekka, der Almosengabe und dem Glaubensbekenntnis eine der fünf Säulen des Islam.

 

Im Fastenmonat wird neben dem Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen am Tage auch sexuelle Enthaltsamkeit verlangt. Innerhalb von 24 Stunden wird nur zweimal gegessen: Die erste Mahlzeit in der Nacht vor dem Morgengrauen und die zweite Mahlzeit abends nach Sonnenuntergang.  Es ist daher nichts Ungewöhnliches, wenn während der Nacht in der Wohnung muslimischer Nachbarn Licht zu sehen ist oder Geräusche zu hören sind.

 

Kranke und Schwache müssen ohnehin nicht fasten

Von den Vorschriften des Fastens sind Kranke, alte Menschen, Kinder, Reisende und Schwangere ausgenommen. Der Ramadan - als Zeit der Besinnung - soll den Glauben und die Selbstdisziplin der Gläubigen stärken.

 

Die Reinheit ist hierbei ein wichtiges Prinzip im Islam. Auch das deckt sich mit dem, was die Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO im Kampf gegen das Coronavirus empfehlen: Die Menschen sollen sich regelmäßig und gründlich die Hände waschen. Darüber hinaus sind die Menschen, die zur Risikogruppe gehören, ein hohes Alter und bestehende Vorerkrankungen mitbringen, besonders zu schützen. 

 

Treffen zum Fastenbrechen

Das traditionelle Fastenbrechen mit den Verwandten, Freunden und Bedürftigen zum „Iftar“ (Fastenbrechen) und große Menschenansammlungen sind wegen der umfangreichen Kontaktbeschränkungen nicht möglich. Das bedeutet derzeit: Alleine oder mit der in einem Haushalt lebenden Familie den Ramadan einzuläuten.

 

Weitere Informationen zu muslimischen Festen gibt es beim KI Kreis Unna, Gökhan Kabaca, Tel. 0 23 07 / 92 48 8- 77. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Birgit Kalle | Fon 02303 / 27-1213 | birgit.kalle@kreis-unna.de


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