Nachdem bereits die traditionellen Osterfeuer vor dem Hintergrund der Pandemie ausfallen mussten, sind nun auch Maifeiern im herkömmlichen Sinn untersagt. Darauf weist der Landkreis Leer hin.
Grundlage ist die Landesverordnung vom 17. April 2020, die für alle Kreise und Kommunen in Niedersachsen bindend ist. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen sowie Menschen-Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
„Halten Sie sich bitte an die Verordnung. Sie hilft auch in diesem Fall, die Corona-Infektionsrate klein zu halten. Das muss unser aller Ziel sein“, appelliert der Landkreis Leer.
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