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Presseinformation

28. April 2020
Notbetreuung in Kitas, Tagespflege und Schulen wird auf Kinder von Alleinerziehenden ausgeweitet

Kreis Steinfurt. Die Notbetreuung von Kindern in Kitas, Schulen und in der Tagespflege wird ausgeweitet: Auch Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben jetzt einen Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die alleinerziehende Person in einem systemrelevanten Beruf („Schlüsselperson“) arbeitet. In der Bescheinigung des Arbeitgebers für Alleinerziehende sind Umfang und Lage der Arbeitszeiten anzugeben. Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-steinfurt.de/jugendamt.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de