Lippstadt. Die seit dem 27. April in NRW eingeführte Maskenpflicht gilt auch beim Besuch des Wochenmarktes. Dies regelt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW analog zur Maskenpflicht in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften. Die Stadt Lippstadt weist daher alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass ein entsprechender Mund- und Nasenschutz beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt zu tragen ist. Des Weiteren ist auf die Einhaltung der angeordneten Mindestabstände zu achten.
Das Tragen von Alltagsmasken kann dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Neben den sogenannten Alltagsmasken können auch ein Schal oder ein Tuch als Mund- und Nasenschutz genutzt werden.
Sollte jemand beim Einkauf auf dem Wochenmarkt keinen entsprechenden Mundschutz tragen, sind die Standbesitzer angehalten, die Bedienung zu verweigern.
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