Meldungsdatum: 29.04.2020
Eltern, die üblicherweise per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den Mai aussetzen. Dies gilt auch für Eltern und Alleinerziehende, die die Notfallbetreuung nutzen.
Hintergrund
Seit dem 16. März 2020 sind – bis auf Notgruppen – die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen geschlossen. Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen auch in der Stadt Bocholt in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen.
Im Kreis Borken hatten sich daher schon seinerzeit alle Kommunen (die 4 Stadtjugendämter und der Kreis für die übrigen 13 Städte und Gemeinden) auf eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Familien verständigt. Die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und OGS wurde damals für den Monat April vorerst gestoppt. Diese Regelung gilt nun auch für den Monat Mai.
Wie letztlich endgültig verfahren wird, ist dann Entscheidung der zuständigen politischen Gremien. Dabei komme es vor allem auf das Vorgehen des Landes an, insbesondere wie es sich dabei finanziell einbringen werde, erläutert Benedikt Püttmann, Leiter des Bocholter Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Stadt Bocholt vereinnahmt für die Betreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und OGS fast 260.000 Euro pro Monat.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.