Hertener Friedhofskapellen wieder geöffnet

30.04.2020 | Herten

Bis zu 20 Trauergäste zugelassen

Für die Durchführung von Trauerfeiern sind die Hertener Friedhofskapellen wieder geöffnet. Gemäß der geltenden Coronaschutzverordnung dürfen sich, unter Einhaltung der geltenden Regel von einem 1,50 Meter Mindestabstand und der Hygienerichtlinien, bis zu 20 Trauergäste in den Räumlichkeiten aufhalten. Dabei bezieht sich die genannte Personenanzahl allerdings nicht mehr nur auf den engsten Familienkreis.

Der Ablauf der Gedenkfeier und der Auszug aus der Kapelle sind so zu gestalten, dass es nicht zu Warteschlangen oder engen Menschenansammlungen kommt. Ortsansässige Bestattungsunternehmen wurden von der Friedhofsverwaltung über die Neuregelungen informiert und berücksichtigen diese bei der Gestaltung von Trauerfeiern entsprechend.

Es bleibt eine große Herausforderung, Familien und anderen Hinterbliebenen in Coronazeiten einen angemessenen Rahmen zum Trauern zu bieten. „Wir hoffen aber, dass die Wiederaufnahme der Gedenkfeiern im vertrauten Rahmen der jeweiligen Kapellen in dieser schweren Zeit zumindest ein wenig Trost bieten kann“, so ZBH-Betriebsleiter Thorsten Westerheide.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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