Mehr Freiheiten im Ausnahme-Alltag
Strikte Beachtung der Schutz- und Hygienekonzepte notwendig
„Wir werden den Handlungsspielraum, den uns das Land mit den Beschlüssen von Freitag aufgezeigt hat, mit der gebotenen Umsicht und Vorsicht für Hanau nutzen“, verspricht Oberbürgermeister Claus Kaminsky, dass die Stadt zeitnah im Detail prüfen wird, wie die in Hessen jetzt möglichen Lockerungen für die Menschen in der Brüder-Grimm-Stadt umgesetzt werden können. „Es gilt weiterhin, die Gratwanderung zwischen dem Schutz unserer Gesundheit und den nachvollziehbaren Wünschen nach mehr Freiheiten im Ausnahme-Alltag zu meistern,“ erinnert der OB daran, dass die Kontaktbeschränkungen vorläufig weiterhin ihre Gültigkeit behalten und die Schutzkonzepte strikt beachtet werden müssen. Kaminsky: „Wir in Hanau spielen in der Mannschaft Vorsicht.“
Da die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die einzelnen Bereiche ganz unterschiedlich seien, könne noch kein fester Termin beispielsweise für die Wiedereröffnung der Hanauer Spielplätze oder der Museen genannt werden. Als Richtwert könne jedoch der 11. Mai gelten. Von diesem Tag an ist auch im Bürgerservice der Stadtverwaltung wieder Publikumsverkehr in sehr begrenztem Umfang und nach vorheriger Terminsprache möglich.
Die Stadtbibliothek ist bereits vor zwei Wochen mit einem beschränkten Angebot für Abholer an den Start gegangen. Die gewünschte Lektüre kann seither online im Katalog der Stadtbibliothek (https://medienkatalog.hanau.de) ausgewählt und reserviert werden. Die Medien können am nächsten Öffnungstag im Erdgeschoss des Kulturforums abgeholt werden. Trotz der partiellen Öffnung ist die Ausleihfrist für alle entliehenen Medien automatisch und pauschal bis zum 30. Mai 2020 verlängert. Wann auch die Räume im Obergeschoss wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, soll im Laufe der kommenden Woche geklärt werden.
Bereits vom kommenden Montag an gelten die neuen Regelungen hinsichtlich der Frisöre und weiterer Dienstleister im Bereich der Körperpflege. Unter Beachtung des vorgeschriebenen Mindestabstands, der Hygieneregeln und der Höchstgrenzen für die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten dürfen, können unter anderem die Haarsalons sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Nagelstudio ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ebenfalls von der Lockerung profitieren Hundesalons und Hundeschulen, Copyshops, Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer) und Musikschulen.
Die neue Verordnungslage des Landes erlaubt auch wieder einen etwas größeren Rahmen bei Beerdigungen und Trauerfeiern. Diese sollen weiterhin zum Schutz der älteren und damit besonders gefährdeten Trauernden im engsten Familienkreis stattfinden. Doch sind Trauerfeierlichkeiten in den Hanauer Trauerhallen unter Einhaltung der Schutzvorschriften möglich. Für jede der Trauerhallen gilt eine Höchstzahl von anwesenden Personen, die der Größe und damit der Einhaltung des Mindestabstands geschuldet ist. Details sind auch im Internet unter www.corona.hanau.de zu finden.
Auch wenn es ihnen wieder gestattet ist, werden die meisten Kirchen am kommenden Sonntag noch keinen Gottesdienst stattfinden lassen, weil die Vorbereitungen zur Einhaltung der Hygieneauflagen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Kirchengemeinden informieren auf ihren Internetseiten und vor Ort darüber, wann der nächste Gottesdienst stattfinden kann.
Gleiches gilt für die Pflege- und Seniorenheime, die laut Verordnung vom 4. Mai an unter Einhaltung von strengen Regeln zwar wieder Besuche zulassen dürfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ab Montag die Türen wieder für jedermann offenstehen. Praxistaugliche Hygienekonzepte für die Besucherinnen und Besucher müssen zuvor in den Heimalltag integriert werden. Zudem werden Besuche voraussichtlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sein, so dass sich potentielle Besucherinnen und Besucher ohnehin im Vorfeld mit der jeweiligen Heimleitung in Verbindung setzen müssen.
Am 6. Mai sollen die Beschlüsse des Bundes zu Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten vorliegen. Anschließend muss das Land aufzeigen, wie diese in Hessen umgesetzt werden können. Dann, so kündigt der Hanauer OB an, „werden wir uns auch vor Ort mit diesen Themen unter Abwägung der Gegenpole von sozial und auch wirtschaftlich notwendigen Lockerungen einerseits und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Beschäftigten annehmen.“
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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