Cuxhaven.
Die Stadt Cuxhaven gibt bekannt, dass die Cuxhavener Strände nun neben den Einwohnern mit 1. Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Cuxhaven auch von den Zweitwohnungsinhabern und Dauercampern aus der Stadt Cuxhaven genutzt werden dürfen, die über eine Jahresgästekarte verfügen. Im Zuge dieser Lockerungen hält die Stadt Cuxhaven auch nicht mehr an dem Strandverbot für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz in der Seestadt Bremerhaven fest, wie es auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven vorsieht.
Der Tagestourismus darüber hinaus bleibt damit aber vorerst untersagt. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und das Gesundheitssystem in der Region nicht zu überlasten. Daher wird es auch weiterhin zu vermehrten Kontrollen im Strandbereich mit gegebenenfalls entsprechenden Konsequenzen kommen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie aufgefordert sind zuhause zu bleiben. Sollten Sie dennoch an die „Frische Luft“ gehen, ist dies nur alleine, maximal zu zweit möglich. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen ist unter allen Umständen einzuhalten.
Oberbürgermeister Uwe Santjer: „Ich freue mich, dass wir als ersten Schritt unsere Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder in Cuxhaven begrüßen dürfen. Ursächlich dafür ist die gelebte Disziplin in den vergangenen Wochen, die diesen Schritt zulässt. Bitte lassen Sie uns das fortsetzen, dass wir bald noch mehr Lockerungen im Tourismus zulassen können."
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Cora Strate