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Härtefallklausel: Notfallbetreuung in den Kitas wird weiter ausgeweitet



Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat gestern eine Ergänzung zur Corona-Betreuungsverordnung erhalten, die heute (7. Mai) in Kraft tritt. Neu eingeführt ist eine „Härtefallklausel“.

Für Mönchengladbach bereitet das Jugendamt nun als weiteren Schritt die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Rahmen der Härtefallregelung mittels einer Einzelfallprüfung für die Kinder vor, die demnächst in die Schule wechseln. In Kitas und Tagespflegestellen, die den Anforderungen der Corona-Betreuungsverordnung und der Hygieneverordnung entsprechen, ab Montag (11. Mai) ein Betreuungsangebot für diese Kinder geben. Aus Sicht des Jugendamtes ist dies notwendig, weil die Kinder große Veränderungen bewältigen müssen. Die Vorbereitungszeit für die Einschulung ist wichtig und wird durch dieses Angebot gesichert um Benachteiligungen zu vermeiden. Darüber hinaus werden die zusätzlichen Sprachförderkurse für die Kinder die im Sommer eingeschult werden wieder geöffnet.

Fortlaufend werden weitere Öffnungsmöglichkeiten geprüft.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen über die Neuregelung informieren. Von dort wird der Kontakt zu den Familien aufgenommen. 

Familien, deren Kinder eine Kindertagespflegestelle besuchen, sollten sich im Jugendamt bei Frau Holz (02161) 25 3536 oder Frau Beine (02161) 25 3247 melden. 

Familien, die wegen der Betreuung ihrer Kinder im Kindergartenalter Rat suchen, können sich bei der Betreuungs-Hotline des Jugendamtes unter der Rufnummer (02161) 25 3408 melden. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.




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