Meldungsdatum: 08.05.2020
Das teilt der Bocholter Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport mit.
Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen dürfen noch nicht wieder benutzt werden. Zuschauer auf Sportanlagen sind nicht erlaubt. Kinder unter 12 Jahren dürfen eine Sportanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
Der Vereinssportbetrieb in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen ist weiterhin nicht erlaubt, die städtischen Turn- und Sporthallen bleiben gesperrt.
Reitsport, Reitunterricht, Voltigieren und Kutschfahren sind unter Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
Die Stadt richtet sich nach den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vereine wurden informiert. „Die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen durch die Sportlerinnen und Sportler obliegt den jeweiligen Platzvereinen“, sagt Thomas Boekhorst, zuständiger Geschäftsbereichsleiter für Sportangelegenheiten bei der Stadt Bocholt.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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