Kreis Unna. Türsteher, Ladendetektive, Wachleute – wer in der Bewachungs-Branche arbeiten möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese ist beim Kreis Unna als Ordnungsbehörde zu bekommen. Voraussetzung dafür ist Zuverlässigkeit, eine entsprechende Versicherung und ein Sachkundenachweis. Der Kreis erteilt dann die Erlaubnisse für Gewerbetreibende, die Bewachungsaufgaben erfüllen möchten.
Sie können auch Arbeitnehmer anstellen – doch auch hier gilt wieder, dass Bewerber die geeignete Sachkunde der Industrie- und Handelskammer nachweisen müssen. Insgesamt sind im Kreis Unna 27 Bewachungsunternehmen tätig. 2019 haben diese Betriebe 178 Personen gemeldet, die in den Unternehmen arbeiten. Die Mitarbeiter*innen der Kreis-Ordnungsbehörde haben alle auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Erst nach dieser Prüfung darf ein Arbeitgeber die Mitarbeiter auch einsetzen. PK | PKU
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