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Unna, den 11. Mai 2020

Wichtige Hinweise für die Ratssitzung
Besucher*innen müssen sich am Eingang registrieren

Kreisstadt Unna.

Der Rat der Stadt Unna kommt am Donnerstag, 14. Mai 2020 ab 17 Uhr zu seiner ersten Sitzung nach der Corona-bedingten Sitzungspause zusammen.

Für den Besuch dieser Sitzung in der Erich Göpfert-Stadthalle sind einige wichtige Hinweise zu beachten.  

Ratsmitglieder sowie Besucher*innen mit Krankheitssymptomen oder solche, die Rückkehrende aus Risikogebieten sind, sollten bitte der Sitzung fernbleiben. Am Haupteingang der Stadthalle stehen zwei separate Zugänge zur Verfügung. Einer ist für die Besucher*innen vorgesehen, der andere für die Gremienmitglieder, Fraktionsgeschäftsführungen, Presse und Angehörige der Verwaltung. Die Zugänge sind jeweils beschildert. In allen Bereichen vor und in der Stadthalle ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Die Anzahl der möglichen Besucher*innen ist auf maximal 52 Personen begrenzt, um den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Am Eingang erfolgt eine Registrierung der Besucher*innen (Name, Adresse, Telefonnummer). Darum werden die Besucher*innen um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Die Eingänge sind für Ratsmitglieder für die Vorbesprechungen ab 15.30 Uhr geöffnet, für Besucher*innen der Ratssitzung ist der Einlass ab 16 Uhr. Die Registrierung der Besucher*innen dient dazu, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus Infektionsketten nachvollziehen und Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren zu können. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verarbeitet und nach Ablauf von einem Monat gelöscht. Ohne diese Angaben kann ein Zutritt zur Stadthalle nicht gestattet werden. Die Kreisstadt Unna ist berechtigt, Besucher*innen zur Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes aufzufordern (reine Sichtkontrolle).

Auf dem Weg vom und zum Sitzplatz besteht Maskenpflicht. Das Verwenden einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung ist hierbei ausreichend. Die Sitzplätze selbst verfügen über genügend Sicherheitsabstand, so dass während der Sitzung auf den Plätzen keine Maske getragen werden muss.
Am Haupteingang, an den Eingängen zu den jeweiligen Sitzbereichen und in den Toilettenräumen stehen Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Anweisungen zur Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden und zu sonstigen hygienischen Vorkehrungen sind Folge zu leisten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     



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