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13. Mai 2020
Notbetreuungsplätze sollen schnellstmöglich auf 50 Prozent ausgeweitet werden
- Eltern sollen Bedarf in den Einrichtungen anmelden
Braunschweig .

 

 Die Notbetreuung der Kindertagesstätten und Einrichtungen der Betreuung von Schulkindern wurde durch Verordnung des Landes Niedersachsens weiter verlängert. Die Betreuungskapazitäten werden jedoch deutlich erhöht. Bis Anfang Juni soll landesweit eine Betreuungsquote von 50% erreicht werden. Insbesondere durch eine Vergrößerung der Notgruppen auf bis zu maximal 8 Kinder im Krippenalter, 13 Kinder im Kindergartenalter und 10 Kinder im Grundschulalter stehen weitere Plätze zur Verfügung. Weiterhin ist der Infektionsschutz die oberste Prämisse der Notbetreuung. Die Erweiterung erfolgt standortbezogen im Rahmen der verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten. Die Notbetreuung der Kindertagesstätten und Einrichtungen der Betreuung von Schulkindern wurde durch Verordnung des Landes Niedersachsens weiter verlängert. Die Betreuungskapazitäten werden jedoch deutlich erhöht. Bis Anfang Juni soll landesweit eine Betreuungsquote von 50% erreicht werden. Insbesondere durch eine Vergrößerung der Notgruppen auf bis zu maximal 8 Kinder im Krippenalter, 13 Kinder im Kindergartenalter und 10 Kinder im Grundschulalter stehen weitere Plätze zur Verfügung. Weiterhin ist der Infektionsschutz die oberste Prämisse der Notbetreuung. Die Erweiterung erfolgt standortbezogen im Rahmen der verfügbaren räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten. 


Dies umfasst natürlich auch eine angemessene Beachtung des Infektionsschutzes/Hygiene, organisatorischer Vorkehrungen und Abläufe. Die Notbetreuung ist nach Vorgabe des Landes weiterhin auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Grundsätzlich gilt nach der Vorgabe des Landes Niedersachsen weiterhin, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollen, wenn eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann. 


Für eine Umsetzung in allen Kindertagesstätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung in Braunschweig ist nun die schnellstmögliche und einheitliche Erweiterung der Notbetreuung in Abhängigkeit der vorgenannten Kapazitäten und Prioritäten vorgesehen.


1. Wer kann aufgenommen werden?
Kinder bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, können in die Notbetreuung aufgenommen werden. Gleiches gilt für besondere Härtefälle wie beispielsweise eine konkrete Kündigungsandrohung, erheblicher Verdienstausfall für mindestens eine/n Erziehungsberechtigte/n, gesundheitliche Disposition und durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie festgestellte Härtefälle. Maßgeblich für besondere Härtefälle ist die Lebens- und Einkommenssituation der gesamten Familie/Lebensgemeinschaft. Ein konkreter Nachweis ist sowohl für die berufliche Tätigkeit als auch für Härtefälle erforderlich.


Erweitert wird die Notbetreuung darüber hinaus für Kinder berufstätiger Alleinerziehender. Lebt ein Elternteil mit dem Kind/den Kindern allein in einem Haushalt und steht keine alternative Betreuung zur Verfügung kann fortan ohne Berücksichtigung des verbleibenden Urlaubsanspruchs eine Aufnahme in die Notbetreuung erfolgen. Ein Nachweis des Arbeitgebers ist jedoch auch hier erforderlich.
In Abhängigkeit weiterer Kapazitäten können darüber hinaus zunächst Kinder aufgenommen werden, bei denen ein besonderer pädagogischer Bedarf zur Aufnahme in die Notbetreuung besteht. Dies umfasst u.a. den Unterstützungsbedarf im Rahmen der Sprachförderung ebenso wie Vorschulkinder, Kinder mit Fluchterfahrungen, ein erhöhter Wiedereingewöhnungsbedarf besonders junger Kinder oder auch Entwicklungsverzögerungen. Die Entscheidung zur Aufnahme aus pädagogischen Gründen liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtungsleitung bzw. des Trägers.


Stehen darüber hinaus weitere Kapazitäten zur Notbetreuung zur Verfügung, können bei entsprechendem Bedarf und Nachweis weitere Kinder berufstätiger Eltern aufgenommen werden. Hier erfolgt die Aufnahme altersgestaffelt bzw. in der Schulkindbetreuung nach Klassenstufen. 


In den städtischen Kindertagestätten wird der Betreuungsbedarf bei jüngeren Kindern grundsätzlich höher eingeschätzt als bei älteren Kindern. Es ist zudem möglich, dass Kinder einer Gruppe die Notbetreuung tageweise nutzen und sich abwechseln. Dies erfordert eine entsprechende Abstimmung vor Ort.
Kommt es im Rahmen einer Schwangerschaft bzw. während des Mutterschutzes zu einem besonderen Bedarf, dann ist dies auch als Härtefall bezüglich der „gesundheitlichen Disposition“ mit entsprechenden Nachweisen möglich.


Um die Kapazitäten in allen Einrichtungen optimal auszunutzen und schrittweise zu erhöhen, erfolgt daher in jeder Einrichtung die Aufnahme nach o.g. Prioritätenliste bis zum Erreichen der gruppen-/einrichtungsbezogenen Kapazitätsgrenze. 


2. Was sind die nächsten Schritte?
Alle Eltern werden aufgefordert ihren Bedarf  - soweit nicht bereits erfolgt - bis Montag, den 18.05.2020 um 15 Uhr der Einrichtungsleitung bzw. dem Träger mitzuteilen. Hierüber werden die Eltern ebenfalls durch die Ansprechpartner vor Ort informiert. Die Stadt hat eine aktualisierte Bescheinigung des Arbeitgebers nebst weiteren Hinweisen für Eltern/Arbeitgeber auf der Homepage veröffentlicht.  


Nach der Bedarfsmeldung und Vorlage entsprechender Nachweise erfolgt auf Ebene der Einrichtung/des Trägers die Entscheidung, welche Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können. Dies umfasst auch die Festlegung ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Zeiten die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden.


3. Was gilt es weiterhin zu beachten?
Entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben gilt weiterhin: Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, bei denen nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Es ist dabei nachvollziehbar, dass Eltern aufgrund der Mehrfachbelastung (z.B. HomeOffice und Kinderbetreuung) derzeit an eine Belastungsgrenze geraten. Dennoch gilt es den Vorgaben des Kultusministeriums und der Verordnung zu entsprechen. Der Infektionsschutz ist auch weiterhin oberste Prämisse. 


Da im Rahmen der Notbetreuung nur rund 50% der Plätze zur Verfügung stehen wird Eltern ausdrücklich geraten sich über Entschädigungsleistungen nach § 56 IfSG zu informierenund Möglichkeiten der privaten Betreuung (gem. § 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Mai 2020) zu nutzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Notbetreuung.
Dem besonderen Bedarf von Vorschulkindern wird durch die Möglichkeit der Aufnahme in die Notbetreuung grundsätzlich entsprochen. Die Einrichtung gesonderter Gruppen für Vorschulkinder kann optional erfolgen. Dies kann auch vor dem Hintergrund pandemiebedingter Personalausfälle in Bezug auf Risikogruppen und Hygieneanforderungen nicht vorausgesetzt werden. 


Es ist dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig sehr präsent, dass eine Betreuung von rund 50% der Kinder immer bedeutet, dass die Hälfte der Familien zufrieden ist und ein anderer Teil der Familien weiterhin stark belastet wird. „Ich hoffe, dass es allen Beteiligten gelingt, diesen Balanceakt für alle Eltern und Familien möglichst gut und nachvollziehbar zu gestalten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis für die o.g. Vorgehensweise,“ erklärt Martin Albinus als Fachbereichsleiter. 


„Wir möchten ein Wettrennen um die Plätze in der Notbetreuung vermeiden,“ ergänzt Martin Albinus. Der beschriebene Weg ermöglicht es allen Familien auf ihren Bedarf hinzuweisen und gleichberechtigt bei der Auswahl berücksichtigt zu werden. Sind die Plätze in der Notbetreuung einmal bis zur Kapazitätsgrenze belegt, besteht kein bzw. sehr wenig Spielraum zur Nachsteuerung.


Das aktualisierte Formular Berufsgruppenbescheinigung (PDF (Portable Document Format)-Datei 218,06 kB (Kilobyte)) als Nachweis des Arbeitgebers kann unter www.braunschweig.de/corona heruntergeladen werden. Bereits vorgelegte Bescheinigungen behalten weiterhin Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgelegt werden.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung sowie dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Kontakt, um die Notbetreuung zu gewährleisten. 


Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung, Tel. 0531/470-8493. Fragen zur Notbetreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet. Fragen zur Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531/12055440 beantwortet. 






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