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Corona-Ausbruch: Kreis Leer geht Indizien auf Regelverstöße nach


Nach Restaurant-Wiedereröffnung in geschlossener Gesellschaft jetzt elf zusammenhängende Infektionsfälle
23. Mai 2020

Nach einer Restaurant-Wiedereröffnung in geschlossener Gesellschaft im Landkreis Leer hat sich die Zahl der Infektionsfälle, die damit vermutlich in Verbindung stehen, am Sonnabend auf elf erhöht (plus vier gegenüber Freitag). Zehn dieser Personen hatten sich dort am Abend des 15. Mai aufgehalten. In der Folge hat sich eine weitere Person angesteckt, die bei diesem Zusammentreffen nicht zugegen war; sie kommt aus einem anderen Landkreis.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer hat inzwischen weitere Kontaktpersonen der Infizierten ermittelt. Insgesamt wurde bislang in rund 70 Fällen eine häusliche Quarantäne angeordnet. Von diesen Personen zeigen einige bereits Symptome, so dass weitere Infektionsfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch nicht auszuschließen sind.

Der Landkreis Leer hat mittlerweile alle an diesem Abend anwesenden Gäste befragt. „Aus den Hinweisen, die uns vorliegen, ergeben sich Indizien, dass am Abend des 15. Mai möglicherweise gegen Corona-Regeln verstoßen worden ist“, sagt Landrat Matthias Groote. Ob dies tatsächlich der Fall war, soll nun das Ordnungsamt in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren klären.

An dem Abend des 15. Mai waren laut der Liste, die dem Gesundheitsamt am 20. Mai vorgelegt wurde, 36 Gäste anwesend. Das Lokal war darüber hinaus am 16. und 17. sowie am 20. Mai geöffnet – Gästelisten für diese drei Tage wurden dem Landkreis Leer aber erst auf Nachfrage am Freitag, 22. Mai, übermittelt.

Beim Gesundheitsamt haben sich inzwischen auch Personen gemeldet, die eigenen Angaben zufolge nach dem 15. Mai im Restaurant waren, aber nicht auf den Gästelisten standen. Diese Dokumentation ist laut den Corona-Auflagen Pflicht. Gemeldet haben sich zudem Personen, die sich nach eigenen Aussagen zu Vorstellungsgesprächen und zum Probekochen im Lokal aufgehalten haben. Auch diesen Fällen geht das Gesundheitsamt nach.

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