Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Eichenprozessionsspinner: Vier bestätige Fälle im Landkreis Leer


Von den Nestern und Raupenhaaren gehen Gesundheitsgefahren aus / Entfernung Fachleuten überlassen
11. Juni 2020

Der Eichenprozessionsspinner breitet sich auch im Landkreis Leer aus. Binnen weniger Tage wurden vier bestätigte Fälle gemeldet, jeweils zwei in den Gemeinden Bunde und Rhauderfehn. Es ist davon auszugehen, dass der Eichenprozessionsspinner auch an anderen Stellen im Landkreis Leer Bäume befallen wird. Von den Raupen und ihren Nestern gehen Gefahren für die Gesundheit von Menschen aus.

In den vergangenen Wochen waren dem Landkreis bereits mehrere Verdachtsfälle gemeldet worden, in denen die Naturschutzbehörde aber Entwarnung geben konnte: Es handelte sich um andere Raupen, die dem Menschen nicht gefährlich werden können.

In den Gemeinden Bunde und Rhauderfehn sind jetzt aber mehrere Eichen befallen. Wegen zunehmender Trockenheit und Hitze breitet sich der Eichenprozessionsspinner zunehmend weiter nach Norden aus. Die Raupen schlüpfen zwischen Mitte und Ende April überwiegend an Eichen und fressen nachts die Blätter der Bäume.

Auch für Menschen und andere Tiere ist der Eichenprozessionsspinner gefährlich. Die Raupen haben giftige Haare mit Widerhaken; diese können zu schweren allergischen Reaktionen und Entzündungen führen. Die Bekämpfung sollte daher ausschließlich von Fachleuten vorgenommen werden. Vor dem eigenständigen Entfernen der Nester wird ausdrücklich gewarnt.

Zwar besteht keine Meldepflicht – dennoch hilft es, wenn ein Befall dem Ordnungsamt der Gemeinde oder dem Landkreis Leer gemeldet wird, ganz gleich, ob die Bäume auf privaten oder öffentlichen Grundstücken stehen. Nützlich ist für eine Einschätzung auch, wenn Fotos mitgeschickt werden.

Nur Fachfirmen können die Entfernung der Nester vornehmen, am besten erprobt ist die Absaugmethode. Für Bäume auf öffentlichem Grund und an öffentlichen Straßen sind die Kommunen zuständig. Privatleute sind für Bäume auf ihren Grundstücken selber verantwortlich, sollten sich aber Rat bei den Behörden holen und eine Fachfirma hinzuziehen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zum Thema Eichenprozessionsspinner ein Merkblatt veröffentlicht: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/2/nav/510/article/22065.html

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro d. Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
Gebäude: C, 1.OG
Raum: 136
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
Gebäude: C, 1. OG
Raum: 134
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1272
Fax: 0491 926-91272
Gebäude: C, EG
Raum: 34
E-Mail senden
Büro d. Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1144
Fax: 0491 926-91144
Gebäude: C, EG
Raum: 33
E-Mail senden