Meldungsdatum: 22.06.2020
Erste Schiedsamtssprechstunde nach der Corona-Pause
Am Mittwoch, den 01. Juli 2020, von 10 bis 12 Uhr, mit Schiedsmann Ralf Kahl. Anmeldung erfoderlich!
Jeden ersten Mittwoch im Monat findet im Borkener Rathauses von 10 bis 12 Uhr eine Sprechstunde für Schiedsangelegenheiten statt. Nach einer Unterbrechung aufgrund der Corona-Krise findet nun die erste Schiedsamtssprechstunde am Mittwoch, den 01. Juli 2020, von 10 bis 12 Uhr, mit Schiedsmann Ralf Kahl statt. Schiedsmann Ralf Kahl steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Schiedsangelegenheiten an diesem Tage zur Verfügung. Er gibt Auskunft über Grenzabstände, Baumabschnitte, Hecken usw.
Aufgrund der Coronaeinschränkungen hat sich jedoch der Ablauf geändert:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen sich direkt mit Herrn Ralf Kahl, Tel. 0171/9491000, E-Mail: ralf.kahl(at)t-online.de, in Verbindung setzen, um einen Termin zur Schiedsamtssprechstunde abzustimmen:
Der Ablauf im Rathaus zur Sprechstunde gestaltet sich dann wie folgt:
- Die Besucher*innen der Sprechstunde werden zum abgestimmten Termin an der Info-Zentrale des Rathauses empfangen.
- Das Schiedsgespräch wird in einem reservierten Raum mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.
- Grundsätzlich herrscht zur Zeit Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Mitarbeiter*innen im Rathaus.
- Während des Schiedsamtsgesprächs kann die Maske abgelegt werden, da im Besprechungsraum eine Schutzvorrichtung installiert ist.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen als Streitschlichter
Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streitparteien völlig unparteiisch und in ehrenamtlicher Funktion. Sie vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Hierunter fallen z.B.:
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Überhang (Bäume, Sträucher)
- Angelegenheiten der Nachbarrechte
- Beachtung der Hausordnung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- usw.
Der Rat der Stadt Borken hat für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann. Die Stadt Borken hat drei Schiedsamtsbezirke:
- Schiedsamtsbezirk I = Stadtteile Borken, Marbeck, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge u. Westenborken. Hier wurde Ralf Kahl zum Schiedsmann gewählt.
- Schiedsamtsbezirk II = Stadtteil Gemen. Hier wurde Manfred Beckmann zum Schiedsmann gewählt.
- Schiedsamtsbezirk III = Stadtteile Weseke u. Borkenwirthe/Burlo. Hier wurde Reinhold Heisterkamp zum Schiedsmann gewählt.
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