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Ordnungsamt kontrolliert Wochenmärkte



Auch auf den Mönchengladbacher Wochenmärkten gilt die Maskenpflicht, die das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vorerst bis zu 1. Juli festgeschrieben hat. Leider haben sich in der Vergangenheit nicht alle Besucherinnen und Besucher der Wochenmärkte daran gehalten.

Deshalb hat das Ordnungsamt in den vergangenen Tagen die Wochenmärkte kontrolliert. Alleine auf dem Wochenmarkt am vergangenen Samstag in Rheydt musste der KOS rund 130 Personen ansprechen, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf der Marktfläche angetroffen wurden. Kontrollen und einzelne Verstöße gegen die Maskenpflicht gab es auch auf den Märkten in Odenkirchen und auf dem Kapuzinerplatz.

War es Unwissenheit oder Nachlässigkeit? Jedenfalls waren die vom Ordnungsamt eindringlich an die Regeln erinnerten Besucherinnen und Besucher einsichtig und legten ihre Maske an. Deshalb mussten keine Personalien aufgenommen oder Bußgelder verhängt werden.




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