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Presseinformation

30. Juni 2020
Finanzspritze für ehrenamtliches Engagement in der Corona-Krise
Frist zur Einreichung von Anfragen bis zum 17. Juli verlängert
Kreis Steinfurt.

Auch weiterhin besteht für Ehrenamtliche die Möglichkeit, Kosten, die im Rahmen der Corona-Krise zusätzlich entstanden sind, geltend zu machen. Das Land NRW hat zu diesem Zweck insgesamt eine Million Euro bereitgestellt. Der Kreis Steinfurt hat hiervon 25.000 Euro erhalten und möchte diese Mittel nun an Initiativen, Vereine und Freiwilligenagenturen aus dem Kreis Steinfurt weitergeben.

 

Da das Budget noch nicht ausgeschöpft ist, können Interessierte ihre Anfrage mit entsprechenden Erläuterungen und Nachweisen (Rechnungen etc.) noch bis zum 17. Juli 2020 per Mail an ronja.deboer@kreis-steinfurt.de richten. Wichtig ist hierbei, dass eine Auszahlung an private Personen ausgeschlossen ist, die jeweilige Freiwilligenagentur, Initiative oder Verein muss also offiziell organisiert sein. Es können entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 berücksichtigt werden. Laufende Betriebs- und Personalkosten können nicht geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Kosten für Miete, Wasser und Strom, es sei denn, sie sind pandemiebedingt zusätzlich entstanden.

 

Der Kreis Steinfurt wird die Mittel nach Prüfung gleichmäßig an die Agenturen/Initiativen/Vereine verteilen, die nach Vorgaben des Landes NRW berechtigt sind. Für weitere Fragen steht Ronja de Boer, Stabsstelle Landrat, Telefon 02551/69-2163, zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de