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20.000 Euro Corona-Soforthilfe für ehrenamtliches Engagement

Land NRW unterstützt Freiwilligenagenturen, Initiativen und Vereine


Das Land stellt zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise mehr als eine Million Euro bereit. Die Stadt Mönchengladbach erhält davon 20.000 Euro für das laufende Jahr. Damit sollen insbesondere Hilfsangebote für ältere oder vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

„In der Corona-Krise zeigt sich deutlich, wie wichtig der Zusammenhalt in der Gesellschaft ist. Wer sich freiwillig für andere Menschen einsetzt, Nachbarn mit dem Nötigsten versorgt oder Menschen in Quarantäne die Einsamkeit nimmt, der leistet einen großen Beitrag dazu. Dafür sind gute Rahmenbedingungen notwendig. Aus diesem Grund hat die Stadt Mönchengladbach mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen“, so Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in Corona-Zeiten Hilfsangebote organisieren und koordinieren, erhalten finanzielle Unterstützung bis maximal 500 Euro für entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Aufwand. Ab sofort können sie bei der Stadt Mönchengladbach die Mittel beantragen. Das Online-Formular befindet sich unter: https://stadt.mg/ehrenamt-corona.

Gefördert werden können beispielsweise die Unterstützung beim Einkaufen, beim Ausführen des Hundes oder beim Einlösen von Rezepten, die Vernetzung von Initiativen in allen Stadtteilen, die Produktion von Hilfeleitfäden und Erklär-Videos. Förderfähige Aufwände sind zum Beispiel:

  • Material für das Nähen von Behelfsmasken (u. a. Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.)
  • Anschaffung/Kauf von Schutzbekleidung (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel)
  • Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Hosting
  • Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schulungen zum Infektionsschutz, IT-Schulungen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen

Mittel können nur so lange ausgezahlt werden, bis die Landesmittel aufgebraucht sind. Laufende Betriebs- und Personalkosten können nicht finanziert werden. Zusätzliche Personalkosten – z. B. für eine Honorarkraft, die eigens wegen Corona eingestellt wurde – sind hingegen förderfähig. Ebenso wie Miete, Wasser und Strom für zusätzlich angemietete Räume. Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 24. März 2020, dem Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses zum NRW-Rettungsschirm, genutzt werden. Sollten weitere Stellen die Übernahme der Kosten zugesagt haben, ist eine Finanzierung über diesen Fördertopf ausgeschlossen. Eine Auszahlung an natürliche Personen ist ebenfalls nicht möglich. Weitere Nachfragen zum Thema unter E-Mail ehrenamt@moenchengladbach.de sowie telefonisch unter 02161-25 2517 (Sabine Kolsdorf).




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