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Presseinformation

27. Juli 2020
Kreis Steinfurt verteilt am 1. August erneut kostenloses Schutzmaterial an medizinische Praxen
Nachweis über Niederlassung erforderlich

Kreis Steinfurt. Am kommenden Samstag, 1. August, verteilt der Kreis Steinfurt erneut kostenloses Schutzmaterial an Arztpraxen und Praxen der nicht ärztlichen Assistenzberufe (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Podologie, Massage etc.)  mit Niederlassung im Kreis Steinfurt. Aus den für ihn verfügbaren Landesbeständen gibt der Kreis FFP 2-/KN 95-Masken, medizinische Schutzbrillen und Einmalhandschuhe weiter. Damit soll den Praxen die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eine mögliche „zweite Welle“ der Corona-Infektionen im Herbst dieses Jahres vorzubereiten.

 

Eine vorherige Anmeldung der Praxen ist nicht notwendig, wohl aber ein geeigneter Nachweis der Niederlassung im Kreis Steinfurt. Nur wer diesen vorzeigen kann, erhält in der Zeit zwischen 10 und 14 Uhr Schutzmaterial an den Kreisstraßenmeistereien in Ibbenbüren, Konrad-Zuse-Straße 2 und in Steinfurt, Sellen 42a.

 

Fragen zur Verteilaktion beantwortet Fabienne Krude unter Telefon 02551 692205 oder per E-Mail an fabienne.krude@kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de