Meldungsdatum: 04.08.2020

Freiwilligen-Agentur Bocholt: Sonderprogramm der Landesregierung für Vereine

Von Corona-Pandemie betroffene Vereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten

Aufgepasst: Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, können zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Darauf weist die Freiwilligen-Agentur Bocholt hin.

Anträge können –ausschließlich online- ab sofort bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Infos sind zu finden auf www.wir-fuer-bocholt.de/aktuelles/ sowie auf der Homepage des Heimat-Ministeriums unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat.

Eine Antragstellung ist noch bis spätestens zum 4. Dezember 2020 möglich.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de


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Zuschuss Antrag

(Grafik: fotolia.de, Thomas R.)
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