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Unna, den 06. August 2020

Rat tagt bei Kochtokrax
Kreisstadt Unna.

Die Sondersitzung des Rates der Kreisstadt Unna findet am Donnerstag, 20. August 2020, in der Tanzschule kx Kochtokrax, Südring 31, statt. Die Tagesordnung der Sondersitzung wird in der kommenden Woche im Ratsinformationssystem der Stadt Unna veröffentlicht. https://www.unna.de/rathaus/rat-politik/rat-ausschuesse

Da die Stadthalle als Sitzungsort steht wegen Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, der Ratssaal im Rathaus aufgrund der geltenden Abstandsregeln für die Sitzungen nicht zur Verfügung steht, musste ein neuer Sitzungsraum gefunden werden. Die Ratssitzung beginnt um 17 Uhr. Im Anschluss daran tagt der Haupt- und Finanzausschuss um 17.30 Uhr.

Für den Besuch dieser Sitzungen sind einige Hinweise zu beachten.

Der Anzahl der Besucher*innen ist bedingt durch die Raumgröße auf 20 Personen begrenzt. Gremienmitglieder sowie Besucher*innen mit Krankheitssymptomen oder solche, die Rückkehrende aus Risikogebieten sind, sollten bitte der Sitzung fernbleiben.

Für Verwaltungsvorstand/Gremienmitglieder und Gäste/Besucher*innen stehen innerhalb des Gebäudes zwei separate Zugänge zum Saal zur Verfügung. Bereits vor Eintritt in das Gebäude, insbesondere auch dann, wenn es zu Wartezeiten kommen sollte, aber auch in der Räumlichkeit ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten.

Am Eingang erfolgt eine Registrierung der Besucher*innen (Name, Adresse, Telefonnummer). Darum werden die Besucher*innen um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Die Eingänge sind für Gremienmitglieder und für Besucher*innen ab 16 Uhr geöffnet. Die Registrierung dient dazu, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus Infektionsketten nachvollziehen und Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren zu können. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verarbeitet und nach Ablauf von einem Monat gelöscht. Ohne diese Angaben kann ein Zutritt zur Sitzung nicht gestattet werden. Die Stadt Unna ist berechtigt, Besucher*innen zur Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes aufzufordern (reine Sichtkontrolle).

Auf dem Weg vom und zum Sitzplatz besteht Maskenpflicht. Das Verwenden einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung ist hierbei ausreichend. Die Sitzplätze selbst verfügen über genügend Sicherheitsabstand, so dass während der Sitzung auf den Plätzen keine Maske getragen werden muss.
Anweisungen zur Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden und zu sonstigen hygienischen Vorkehrungen sind unbedingt Folge zu leisten.




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