Presseinformation

Nr. 499 Steinfurt, 13. August 2020


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Extrem niedrige Pegel im Kreis Steinfurt erlauben keine Wasserentnahmen
Ökologische Funktion der Gewässer gefährdet

Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt haben sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit extrem niedrige Wasserstände in den Gewässern eingestellt. Aus diesem Grund fordert die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bis auf Weiteres Wasserentnahmen aus allen Gewässern, Flüssen, Bächen und Gräben zu unterlassen.

 

Dies gilt auch für Inhaber einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese sind zwingend an die in der Erlaubnis festgesetzten Mindestwasserstände gebunden, die in weiten Bereichen schon unterschritten sind. Deshalb ist jegliche Wasserentnahme umgehend einzustellen. Wer aktuell Wasser aus Fließgewässern entnimmt, gefährdet den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Verstöße kann die Untere Wasserbehörde mit Bußgeldern ahnden.

 

Bisher sind in erster Linie die Oberläufe und kleinere Gewässer von der Trockenheit betroffen. Die Pegel zeigen jedoch deutlich, dass auch in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer mittlerweile Wasserstände erreicht werden, die die ökologische Funktion der Gewässer gefährden.





Extrem niedrige Pegel im Kreis Steinfurt erlauben keine Wasserentnahmen



Extrem niedrige Pegel im Kreis Steinfurt erlauben keine Wasserentnahmen