Meldungsdatum: 26.08.2020
Schiedsamtssprechstunde mit Anmeldung
am Mittwoch, 02. September 2020, von 10 bis 12 Uhr, mit Schiedsmann Manfred Beckmann. Anmeldung erfoderlich!
Jeden ersten Mittwoch im Monat findet von 10 bis 12 Uhr die Sprechstunde für Schiedsangelegenheiten im Borkener Rathauses statt. Die nächste Schiedsamtssprechstunde findet somit am Mittwoch, den 02. September 2020, von 10 bis 12 Uhr, mit Schiedsmann Manfred Beckmann statt. Schiedsmann Manfred Beckmann steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Schiedsangelegenheiten an diesem Tage zur Verfügung. Er gibt Auskunft über Grenzabstände, Baumabschnitte, Hecken usw.
Aufgrund der Coronaeinschränkungen gilt jedoch folgender Ablauf:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger setzen sich bitte vorab mit Herrn Manfred Beckmann, Tel. 0176/43297481, E-Mail: manfred.beckmann(at)freenet.de, in Verbindung, um einen Termin zur Schiedsamtssprechstunde zu vereinbaren:
Der Ablauf im Rathaus zur Sprechstunde gestaltet sich wie folgt:
- Die Besucher*innen der Sprechstunde werden zum abgestimmten Termin an der Info-Zentrale des Rathauses empfangen.
- Das Schiedsgespräch erfolgt in einem reservierten Raum mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.
- Grundsätzlich herrscht zur Zeit Maskenpflicht für alle Besucher*innen und Mitarbeiter*innen im Rathaus.
- Während des Schiedsamtsgesprächs kann die Maske abgelegt werden, da im Besprechungsraum eine Schutzvorrichtung installiert ist.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen als Streitschlichter
Schiedsmänner und Schiedsfrauen arbeiten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle für die Streitparteien völlig unparteiisch und in ehrenamtlicher Funktion. Sie vermitteln zwischen streitenden Parteien in Strafsachen und auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Hierunter fallen z.B.:
- Hausfriedensbruch,
- Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Überhang (Bäume, Sträucher)
- Angelegenheiten der Nachbarrechte
- Beachtung der Hausordnung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- usw.
Der Rat der Stadt Borken hat für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann. Die Stadt Borken hat drei Schiedsamtsbezirke:
- Schiedsamtsbezirk I = Stadtteile Borken, Marbeck, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge u. Westenborken. Hier wurde Ralf Kahl zum Schiedsmann gewählt.
- Schiedsamtsbezirk II = Stadtteil Gemen. Hier wurde Manfred Beckmann zum Schiedsmann gewählt.
- Schiedsamtsbezirk III = Stadtteile Weseke u. Borkenwirthe/Burlo. Hier wurde Reinhold Heisterkamp zum Schiedsmann gewählt.
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