Presseinformation

Nr. 532 Steinfurt, 28. August 2020


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Kreis Steinfurt fördert Bau von Nisthilfen
Naturschutzmaßnahmen werden nun auch im Innenbereich unterstützt

Kreis Steinfurt. Über die „Richtlinien für die Förderung von Natur und Landschaft im Kreis Steinfurt“ werden bereits seit vielen Jahren einmalige Naturschutzmaßnahmen im baurechtlichen Außenbereich des Kreises Steinfurt unterstützt. Seit dem 1. Juli können sogenannte „besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen“ auch im baurechtlichen Innenbereich umgesetzt und gefördert werden. Darüber informiert jetzt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte des Kreises Steinfurt.

 

„Gemeint sind Maßnahmen, die zum Erhalt oder zur Förderung beispielsweise von Vögeln, Fledermäusen, Wildbienen und Hornissen beitragen“, so Susewind. Hierzu zählt das Aufhängen von Nisthilfen und -kästen. Das Material für Nisthilfen, die selbständig gebaut werden, wird bis zu 100 Prozent gefördert, fertige Nisthilfen bis zu 80 Prozent. „Hiermit haben wir das Förderprogramm bürgerfreundlicher gemacht. Wir hoffen, dass mehr Artenhilfsmaßnahmen umgesetzt werden als bisher.“

 

Zu den Maßnahmen, die ausschließlich im Außenbereich gefördert werden und bei denen es eine Bagatellgrenze von 150 € gibt, gehören zum Beispiel die Anlage von Hecken, Waldrändern und Alleen, das Pflanzen von Obstbäumen sowie die Anlage und Pflege von Biotopen wie Ökoteichen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Vereine, anerkannte Naturschutzverbände und andere Organisationen. Die Bewilligung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

 

Nähere Informationen zu der einmaligen Förderung von Naturschutzmaßnahmen erhalten Interessierte auf der Internetseite des Kreises Steinfurt www.kreis-steinfurt.de durch Eingabe des Suchbegriffs „Förderprogramme Natur und Landschaft“. Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde sind Josef Hüsing, Telefon 02551/ 69-1430, und Stefan Kölker, Telefon 02551/ 69-1431.

 

 





Nistkästen