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Presseinformation

02. September 2020
Kommunalwahl 2020: 364.791 Wahlberechtigte dürfen vier Kreuze machen
Ämter und Parlamente werden für fünf Jahre gewählt

Kreis Steinfurt. Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, dürfen 364.791 Wahlberechtigte im Kreis Steinfurt ihre Stimme abgeben. Insgesamt vier Kreuze können gemacht werden. Gewählt werden Kandidatinnen oder Kandidaten für das Landratsamt, das Bürgermeisteramt, den Kreistag und den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderat.

 

Wählen dürfen alle ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder EU-Bürger sind und seit dem 28. August den Hauptwohnsitz im Kreis Steinfurt haben – vorausgesetzt, das Wahlrecht wurde durch Richterspruch nicht aberkannt. Vor fünf Jahren durften 361.163 Wahlberechtigte ihre Stimme für den Landratskandidaten abgeben. 41,48 Prozent haben die Möglichkeit damals genutzt. Bei der letzten Kreistagswahl im Jahr davor waren es 358.233 Wahlberechtigte von denen 56,01 Prozent ihr Stimmrecht in Anspruch genommen haben.

 

Wer am Wahlsonntag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wird Landrat oder Landrätin bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Sollte sich niemand mit Stimmenmehrheit durchsetzen, findet zwei Wochen später eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmanteilen aus dem ersten Wahlgang statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer die Stimmenmehrheit erhält. Die Wahlperiode endet für die künftigen Amtsinhaber wie auch die Parlamente nach 5 Jahren.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de