Kreis Steinfurt. Blinde und sehbehinderte Menschen haben am 13. September die Möglichkeit, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Dafür haben die Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen Unterstützungsmaßnahmen entwickelt. Menschen mit Sehverlust erhalten auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone.
Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat der Kreis Steinfurt pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete mit Schablone und CD beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen bestellen unter Telefon 0231 557590-0 oder per E-Mail an info@bsvw.de. Hier kann auch die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragt werden. Unter Eingabe der Postleitzahl ist die Wahlbezirks-Rufnummer außerdem bei der Telefonansage 0231 55033033736 zu bekommen.
Alle Informationen gibt es auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.