Über 10.000 Wahlberechtigte haben bereits Briefwahl genutzt

08.09.2020 | Herten

Briefwahlbüro am Freitag, 11. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Die Beteiligung bei der Briefwahl ist in diesem Jahr besonders groß: 10.264 Hertenerinnen und Hertener haben bisher die Wahlunterlagen beantragt. Der Endspurt für die Briefwahl hat begonnen. In dieser Woche können die Bürgerinnen und Bürger noch bis Freitag, 11. September, ihre Stimme direkt im Briefwahlbüro, Rathaus, 1. Obergeschoss, Ratssaal abgeben. An diesem Tag hat das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wählen per Briefwahl

Der Online-Antrag auf www.herten.de bleibt bis Freitag, 11 Uhr, nutzbar. Allerdings liegt das Risiko, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen, bei der Wählerin oder beim Wähler. Bis Freitag per Post oder online eingehende Anträge auf Briefwahl können noch bearbeitet und auf den Postweg gebracht werden. Allerdings müssen die Wahlberechtigten selbst dafür sorgen, dass ihre Wahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 13. September, um 16 Uhr im Rathaus ankommen.

Wer die Briefwahlunterlagen bereits angefordert, bislang aber noch nicht ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann diese bis Sonntag, 13. September, 16 Uhr, im Rathaus abgeben oder bis Donnerstag, 10. September, per Post zurück ans Rathaus schicken, so dass sie rechtzeitig bis zum Wochenende bei der Stadtverwaltung eingehen.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Dienstag und Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr

Donnerstag: 8 bis 12.30 und 14 bis 17.30 Uhr

Freitag, 11. September: 8 bis 18 Uhr

Wählen im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr

Am Wahlsonntag, 13. September, sind im ganzen Stadtgebiet 22 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ihre Stimme abgeben können. Aufgrund von Corona wird die Anzahl der Stimmbezirke auf das notwendige Maß reduziert und entspricht damit der Anzahl der eigentlichen Wahlbezirke. Dies hat zur Folge, dass es insgesamt weniger Wahllokale geben wird: Die Zahl reduziert sich um ein Drittel auf 22 Wahllokale (im Vergleich zur Europawahl 2019: 33). Aus Sicherheitsgründen will die Stadt Herten außerdem auf die Nutzung von Kindergärten und Pflegeheimen als Wahllokal verzichten.

Zwei der 22 Wahlbezirke sind in diesem Jahr nicht barrierefrei. Es handelt sich dabei um das Siebenbürgerhaus der Jugend und das Gemeindehaus an der Friedenskirche Herten. Unter folgendem Link finden Bürgerinnen und Bürger ihr Wahllokal für Sonntag, 13. September: wahlen.krzn.de/WahllokalFinder. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann gegen Vorlage seines Identitätsausweises oder Reisepasses dennoch seine Stimmen für die Kommunalwahl abgeben.

Im Rathaus findet übrigens aufgrund von Corona keine Wahlergebnispräsentation statt. Wahlergebnisse können Interessierte über einen Link auf der städtischen Homepage www.herten.de abrufen und so die Auszählung verfolgen. Interessierte können sich ebenfalls für einen Ergebnis-Newsletter anmelden und erhalten dann die Wahlergebnisse per E-Mail. Dazu einfach eine E-Mail an pressestelle@herten.de schicken.

Aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf das Wahlgeschehen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, nachfolgende Hinweise zur Kommunalwahl am 13. September 2020 und einer möglichen Stichwahl am 27. September 2020 zu beachten:

- Sofern Wahlberechtigte beabsichtigen, die Stimme vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Herten (Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2, 1. OG, Raum 133) abgeben zu wollen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich! Das Erfordernis besteht im gesamten Rathaus und ist nicht auf das Briefwahlbüro begrenzt.

- Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger sowohl am 13. September als auch am 27. September 2020 das Wahllokal vor Ort für die Stimmabgabe aufsuchen möchten, ist gemäß der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Wahlräumen und den Warteschlangen davor verpflichtend.

- Durch die Reduzierung der Stimmbezirke im Stadtgebiet Herten ändert sich gegebenenfalls nicht nur das am Wahltag aufzusuchende Wahllokal, sondern auch die Entfernung zum Wahllokal. Das jeweilige (neue) zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen.

- Wählerinnen und Wähler müssen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe nutzen (Wichtig: Die Nutzung eines Füllfederhalters oder eines Bleistifts ist nicht gestattet).

- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowohl im Briefwahlbüro als auch vor dem Wahllokal zwingend einzuhalten.

- Sowohl bei der Briefwahl im Rathaus als auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal muss mit höheren Wartezeiten gerechnet werden.

Der Zutritt zum Rathaus und Briefwahlbüro wird durch Personen eines Wachschutzes geregelt. Am Haupteingang des Rathauses weist eine Person den Bürgerinnen und Bürgern den Weg zum Briefwahlbüro im 1.OG des Rathauses. Vor dem Briefwahlbüro reglementiert der Wachschutz den Einlass der Wählerinnen und Wähler. Die Stadt Herten bittet um Verständnis.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de



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