Meldungsdatum: 14.09.2020
„Aufgrund der diesjährigen, anhaltend trockenen Witterung sind die Früchte deutlich früher reif als in anderen Jahren“, erklärt Stephan Dohle, Mitarbeiter Geschäftsbereichs Stadtgrün. „Bei der Ernte müssen die Bocholterinnen oder Bocholter keine besonderen Regelungen beachten“, ergänzt Umweltdezernent Daniel Zöhler. Allerdings sollte die Pflügmenge haushaltsübliche Mengen nicht überschreiten und es sollte so geerntet werden, dass der Baum nicht beschädigt wird. Insbesondere das Abbrechen oder Abschneiden von Ästen ist nicht erlaubt.
Wann ist eine Frucht reif?
Ob ein Apfel oder eine Birne wirklich reif ist, sollte am Baum selbst überprüft werden. Generell gilt: Fallen die ersten Früchte auf den Boden, ist das ein Anzeichen dafür, dass die Äpfel und Birnen geerntet werden können.
Noch präziser bestimmen man die Pflückreife mit dem sogenannten Kipp-Test. Hierbei hebt man die am Baum hängende Frucht etwas an und drehen diese um circa neunzig Grad – lässt sich die Frucht leicht vom Ast trennen, kann sie gepflückt werden. Eine andere Methode ist, einen Apfel oder eine Birne stichprobenartig aufzuschneiden. Sind die Kerne bereits vollständig braun, ist das Obst erntereif. Bei einer gelblichen Färbung sollten mit dem Pflücken besser noch gewartet werden.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
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