Meldungsdatum: 15.09.2020
Als Schiedsperson können sich Personen bewerben, die 30 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im nord-westlichen Schiedsamtsbezirk haben. Sie werden vom Rat der Stadt Bocholt für fünf Jahre gewählt, von der Direktorin des Amtsgerichts Bocholt bestätigt und auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Bei Rechtsstreitigkeiten schlichten
Aufgabe von Schiedspersonen ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Beleidigung und Sachbeschädigung. Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt, es gibt dafür keine Vergütung, sondern eine kleine Entschädigung, z.B. für anteilige Energiekosten, da die Verhandlungen in der Regel zu Hause durchgeführt werden.
Bewerberinnen und Bewerber brauchen ein wenig Lebenserfahrung, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen und die Bereitschaft, sich um die Probleme anderer Menschen zu kümmern. Außerdem sollten sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Die Termine für die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern vereinbaren Schiedspersonen selbständig.
Bewerbungen
Die Kosten für einen Einführungslehrgang und sonstige Schulungen sowie für notwendige Materialien übernimmt die Stadt Bocholt. Interessierte können sich bis zum 21. September 2020 bei der Stadtverwaltung Bocholt, Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, per E-Mail an nicole.goetzmann@mail.bocholt.de oder telefonisch unter Tel. 02871 953-309 bewerben.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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