Meldungsdatum: 22.09.2020

Ordnungsamt: Maskenpflicht auf Wochenmarkt einhalten!

Einhaltung der Maskenpflicht zu Marktzeiten wird verstärkt kontrolliert

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass laut der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung auf dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies gilt auch, wenn man lediglich den Wochenmarkt überquert, ohne dort einzukaufen.

Der Wochenmarkt findet dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags bis 14 Uhr statt. In dieser Zeit gilt auf dem Markt vor dem Historischen Rathaus, auf Teilen der Osterstraße und auf dem Gasthausplatz die sog. "Maskenpflicht".

In der Vergangenheit gab es mehrfach Beschwerden, dass Personen die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt nicht einhalten. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird daher gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht verstärkt kontrollieren. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

Zulässig sind auch sog. Alltagsmasken oder ein Schal. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzeigen können. 

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de


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Maskenpflicht Wochenmarkt

Bruno Wansing, Stadt Bocholt
Maskenpflicht Wochenmarkt

Hinweisschild zur Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.