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Corona: Sieben weitere Fälle / Landkreis weitet Zeiten des Bürgertelefons aus und klärt über den Berufspendelverkehr auf

09. Oktober 2020

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Leer ist an diesem Freitag auf 287 gestiegen. Dem Gesundheitsamt des Landkreises Leer wurden sieben neue Fälle mitgeteilt. Zurzeit sind 42 Personen aktiv infiziert und 521 in Quarantäne.

Aufgrund der zunehmenden Dynamik des Infektionsgeschehens aber auch wegen vermehrter Anfragen weitet der Landkreis ab dem 12. Oktober die Corona-Sprechzeiten des Bürgertelefons aus. Von Montag bis Freitag wird das Telefon jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt und unter der 0491-926-4545 erreichbar sein.

Weite Teile der Niederlande sind wegen hoher Corona-Infektionszahlen als Risikogebiet eingestuft. Das sorgt weiterhin für Verunsicherung bei den Menschen auf beiden Seiten der Grenze. Auch beim Landkreis Leer gehen nach wie vor viele Anrufe ein, weil Berufspendler und Arbeitgeber nicht genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Ab diesem Freitag, 9. Oktober, gilt eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen, die den Berufspendelverkehr nicht einschränkt.

Die Kreisverwaltung gibt deshalb einen aktuellen Überblick über wichtige Regelungen im berufsbezogenen Grenzverkehr zwischen Niedersachsen und den Niederlanden und weist in dem Kontext ebenfalls auf den freien Berufspendelverkehr zwischen den Landkreisen hin:

Für Berufspendler beiderseits der Grenze sieht die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zurzeit keine entsprechenden Auflagen vor. Sie können ohne Einschränkungen für einen oder wenige Tage von Niedersachsen aus in die Niederlande oder von den Niederlanden nach Niedersachsen einreisen – ohne dass sie einen negativen Coronatest vorlegen oder sich in Quarantäne begeben müssen. Damit sind Befreiungen, die man bislang beim Gesundheitsamt beantragen musste,  nicht mehr notwendig.

Ohne Einschränkungen ist auch der Berufspendelverkehr zwischen dem Landkreis Leer und anderen Landkreisen weiterhin möglich. Auch wenn in anderen Landkreisen der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten wird.  

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