Corona: Allgemeinverfügung für zusätzliche Maßnahmen
Heute Morgen gab es die erste Rückmeldung aus Düsseldorf zu den Maßnahmen, die der Kreis wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen ergreifen möchte und am Samstag vorgelegt hat. Daraufhin hat es eine erneute Abstimmung des Kreises mit den Städten gegeben. Die überarbeitete Liste wurde erneut an die übergeordneten Behörden zur Abstimmung geschickt.
Gemäß Coronaschutzverordnung gilt seit Samstag, dass die Teilnehmerzahl bei Feiern auf 25 Personen reduziert ist. Die neue Liste sieht darüber hinaus diese Maßnahmen vor: - Beschränkung der zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen - MNS-Pflicht in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Plätzen - MNS-Pflicht in weiterführenden Schulen und Berufskollegs - MNS-Pflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen - Kreisweit einheitliche Besucherregelungen für Kliniken - Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 22 bis 6 Uhr - Verbot von Shisha-Rauchen in der Öffentlichkeit - MNS-Pflicht bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater)
Die aktualisierte Liste wurde heute Morgen wieder an die Bezirksregierung, das Landeszentrum Gesundheit und das Gesundheitsministerium zur Abstimmung geschickt. Die Allgemeinverfügung dazu ist ab sofort auf www.kreis-re.de/corona zu finden.
Über die oben genannten Maßnahmen hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen: - Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten. - Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen. - Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden. - AHA-Regeln einhalten: Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmaske tragen - Verhaltensregeln bei einer positiv getesteten Person im Haushalt für die übrigen Familienmitglieder
Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:
- Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung). - Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden. - Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.
Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Allgemeinverfügung Corona Inzidenz 50 (12.10.2020) |
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Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop.
Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.
Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.
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