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Landkreis Leer: Veterinäramt informiert über Afrikanische Schweinepest und weist Halter von Schweinen auf Anmeldepflicht hin

Seit Mitte September 2020 hat der ASP-Erreger (Afrikanische Schweinepest) auch Deutschland erreicht. Was das bedeutet, welche Vorkehrungen insbesondere Schweinehalter, aber auch Jäger und alle anderen Bürger treffen müssen, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit des Landkreises Leer zusammengestellt. Alle Informationen hierzu sind auf der Homepage des Landkreises Leer zu finden: www.landkreis-leer.de/Tierseuchen

15. Oktober 2020

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Fast immer verläuft diese tödlich.

Vorrangig findet eine Ansteckung durch den direkten Kontakt zu infizierten Schweinen, tierischen Produkten oder Speiseabfällen und Blut statt. Die ASP ist keine Zoonose und damit für den Menschen ungefährlich allerdings können Menschen und auch Haus- und Heimtiere als Überträger fungieren. So kann das Virus sowohl im Wildschweinebestand als auch an Hausschweine übertragen werden, mit fatalen Folgen. Das ASP-Virus besitzt erschwerend eine sehr hohe Widerstands-und Überlebensfähigkeit gegenüber äußeren Einflussfaktoren.
Daher ist die strikte Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen zwingend erforderlich, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. Jeder ist hier gefragt, einen möglichen Eintritt zu verhindern, denn die wirtschaftlichen Folgen bei einem Ausbruch sind dann für jeden spürbar.

Das Veterinäramt des Landkreises Leer weist auch ausdrücklich darauf hin, dass Halter von Schweinen, ob nun kommerzielle Schweinehaltungen oder Haltungen einzelner Schweine, ihre Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt anzumelden haben. Es fanden - mit Hintergrund der sich nähernden ASP - vermehrt Betriebskontrollen statt, bei denen aufgefallen ist, dass Halter ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Es ist wichtig für das Veterinäramt zu wissen, wo sich Tiere befinden, um im Seuchenfall schneller agieren zu können. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Tot aufgefundene Wildschweine sollten stets dem zuständigen Jäger oder dem Veterinäramt gemeldet werden.

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